Rangierleistungen für EVU im Güterverkehr

 Ein Rangierbegleiter auf einem Gaswaggon.

Rangierleistungen für EVU im Güterverkehr

Schweizweit bieten wir anderen EVU den diskriminierungsfreien Zugang zu unserer Dienstleistung im Bereich der Nahzustellung an. Diese umfasst die Zustellung von Zügen, Wagen oder Wagengruppen zwischen der Eisenbahninfrastruktur (Annahmebahnhof) und den Anschlussgleisen oder KV-Umschlagsanlagen.

 

Umfang der Dienstleistung 

Die Dienstleistung umfasst das Bedienen von definierten Anschlussgleisen und/oder Lade-/Entladestellen (Zustellung oder Abholung von abholbereiten Zügen, Einzelwagen oder Wagengruppen vom definierten Bedienpunkt bis zur Ladestelle am Anschlussgleis). 

Preise 

Der Preis beinhaltet die einmalige Zustellung oder Abholung und erfolgt nach dem Prinzip ‘first come, first serve’. Vorzugsbehandlungen einzelner Marktteilnehmer durch Kapazitätsvorhaltungen werden dadurch ausgeschlossen. 

Zeittarif / Stunde 

  • Wagenmeister: CHF 122.00 pro Einsatzstunde
  • Rangierer: CHF 122.00 pro Einsatzstunde
  • plus Grundtarif CHF 100.00 pro Einsatz 

Der Zeittarif wird in 15 Minuten-Schritten abgerechnet, der Minimum-Aufwand beträgt 1 Stunde.  

Bestellbedingungen 

Die Bestellung muss an folgende E-Mailadresse erfolgen: rangierleistungen.ch@deutschebahn.com . Das leistungsbeziehende EVU stellt sicher, dass die einzusetzenden Mitarbeiter der DBCCH eine Bescheinigung für sein EVU besitzen. Allfällige Bescheinigungs- und Ausbildungskosten gehen zu Lasten des bestellenden EVU. 

Die Bestellungen/Anfragen haben so früh wie möglich zu erfolgen. Mit der Bestellung bestätigt das EVU die „Bedingungen der DBCCH Rangierleistungen für EVU im Güterverkehr“. 

Zuschläge 

  • Für Änderungen einer Bestellung wird eine Pauschale von CHF 100.00 erhoben.
  • Bei Ankunftsverspätungen von mehr als 45 Min. wird eine Pauschale von CHF 150 verrechnet. Betriebliche Zusatzkosten aufgrund der Verspätung können separat verrechnet werden.  

Abbestellungen 

Bereits bestellte und durch das EVU annullierte Leistungen, werden wie folgt verrechnet: 

  • Abbestellung > 2 Wochen vor Durchführung = 0 % der offerierten und bestellten Dienstleistung
  • Abbestellung > 24 Stunden bis 2 Wochen vor Durchführung = 50 % der offerierten und bestellten Dienstleistung  
  • Abbestellung < 24 Stunden vor Durchführung oder Nicht-Abbestellung = 100 % der offerierten und bestellten Dienstleistung